Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

 

beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.

 

Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:

 

Rödl GmbH

Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de

 

Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.

Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.

Pflegeeinrichtungen


In den letzten Jahren wurde durch eine Reihe von Gesetzen versucht, strukturelle Defizite in der Pflege zu beseitigten. Es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten von kooperativen Versorgungsformen an, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) erweitert wurden. Die Qualitätsprüfungen im ambulanten bzw. stationären Bereich und die damit einhergehende öffentliche Bewertung von Pflegeeinrichtungen können zu wirtschaftlichen Nachteilen für Pflegeeinrichtungen führen. Darüber hinaus hat diese weitgehende Transparenz der Pflege zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung und einer zunehmenden Zahl von Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen geführt. Daneben ist eine steigende Zahl von Regressen durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Finanzierbarkeit der Pflege werden zudem arbeits- und steuerrechtliche Fragen aufgeworfen.

Unser Ziel ist es, Pflegeeinrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung im Wandel der Zeit umfassend und kompetent zu begleiten. Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:

  • Abwehr von Regressansprüchen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, z.B. in den Fällen des Sturzes, Dekubitus oder Exsikkose
  • Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Bewohnern
  • Beratung zur Schweigepflicht und Herausgabe der Pflegedokumentation
  • Beratung bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung des Heimvertrages
  • Rechtsschutz bei Veröffentlichung von Pflegenoten und Transparenzberichten
  • Fragen zum Verfahren der Pflegebegutachtung (Pflegegrade) gemäß SGB XI
  • Beratung bei einzurichtenden Betreuungen für Bewohner sowie zu Fixierungen,
  • Bettgittern, Psychopharmaka, etc.
  • Abschluss und Kündigung von Versorgungsverträgen
  • Anzeige- und Untersagungsverfahren
  • Pflegesatzverhandlungen einschließlich Investitionskosten und deren Kalkulation
  • Schiedsstellenverfahren
  • Beratung und Gestaltung von Kooperationsverträgen mit MVZ´s, zugelassenen oder ermächtigten Ärzten, im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung, der besonderen 
  • ärztlichen Versorgung sowie der integrierten Versorgung
  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Mitarbeiterschulungen
  • Steuerrechtliche Fragestellungen
  • Delegation/Substitution der medizinischen Behandlungspflege
  • Verordnung von Hilfs- und Heilmitteln in der Pflege
  • Forderungseintreibung