Versicherungen
Wir sind in allen Bereichen des Versicherungsrechts tätig. Hierzu gehören insbesondere private Krankenversicherungen und entsprechende Zusatzversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Unfallversicherungen, Kraftfahrzeug- und Kaskoversicherungen sowie Haftpflichtversicherungsverträge.
Im Bereich der Haftpflichtversicherungsverträge stellt das Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht einen besonderen Schwerpunkt dar. Wir zeichnen uns durch eine langjährige Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Tätigkeit für Haftpflichtversicherungen aus dem Gesundheitsbereich aus. Insbesondere auch die doppelte Qualifikation unserer Kollegin als Zahnärztin und Rechtsanwältin gewährleistet zahnmedizinische Kompetenz.
Mit einer besonderen Spezialisierung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir auch Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler in den Bereichen Arbeits- und Angestelltenverhältnis, bei Problemen, die aus §§ 84ff. HGB entstehen und unterstützen Sie bei Fragen der Vertragsgestaltung, bei Haftungsfragen und bei der Schadenabwicklung.