Zahnärzte
(Vertrags-)Zahnärzte bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Gefüge. Ihre Tätigkeit ist insbesondere an den sozialrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV), dem zahnärztlichen Berufsrecht (Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Approbationsordnung für Zahnärzte, Heilberufsgesetze, Berufsordnungen und Weiterbildungsordnungen der Länder) zu messen.
Unsere Kompetenz in der vertragszahnärztlichen Beratung begründet sich insbesondere auch durch die Einbeziehung unserer Kollegin mit einer Doppelqualifikation (Rechtsanwältin und Zahnärztin). Wir beantworten Ihnen Rechtsfragen folgender Bereiche:
- Gründung, Übernahme und Zulassung von Zahnarztpraxen und Praxisfilialen
- (Überörtliche) Kooperationsgemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften
- Kauf- und Verkauf von Zahnarztpraxen inkl. Praxisbewertung
- Degression
- Disziplinarverfahren
- Plausibilitätsprüfungen
- Werberecht der Zahnärzte
- zahnärztliches Berufsrecht
- Fragen der Privatliquidation (GOZ-Abrechnung)
- Vertretung vor den Prothetik-Einigungs- und Widerspruchsausschüssen