Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

 

beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.

 

Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:

 

Rödl GmbH

Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de

 

Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.

Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.

Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht

Das Haftungsrecht ist eine sensible Materie für medizinische Leistungserbringer. Neben den möglichen persönlichen Folgen verlangen auch die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen, insbesondere für die Haftpflichtversicherungen, eine besondere Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit im Bereich der rechtsanwaltlichen Vertretung.

Die für Sie im Haftungsrecht tätigen Rechtsanwälte vereinen eine langjährige, insbesondere auch wissenschaftliche Beschäftigung mit der Arzt- und Krankenhaushaftung.

Unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung haftungsrechtlicher Mandate und unsere medizinische Expertise ermöglichen eine effektive und zielgerichtete Interessenwahrnehmung mit intensiver Kommunikation zwischen Mandant, Rechtsanwalt und Versicherungen.

Zahlreiche unserer Veröffentlichungen in Form von Buchbeiträgen, Kommentierungen sowie in Form von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten Aspekten des Arzthaftungsrechts und der Entwicklung in dieser spezifischen rechtlichen Materie, wie beispielsweise der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens und dem Patientenrechtegesetz.

Unsere Tätigkeiten umfassen die außergerichtliche Regulierung inklusive Verfahren vor den Kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie die Vertretung im Beweisverfahren, in Klage- und Berufungsverfahren; ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Hierunter fallen insbesondere:

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Ärzte, Krankenhausträger und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen
  • Übernahme/Begleitung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Durchführung solitärer Berufungsverfahren
  • Risikomanagement im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen