Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht
Das Haftungsrecht ist eine sensible Materie für medizinische Leistungserbringer. Neben den möglichen persönlichen Folgen verlangen auch die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen, insbesondere für die Haftpflichtversicherungen, eine besondere Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit im Bereich der rechtsanwaltlichen Vertretung.
Die für Sie im Haftungsrecht tätigen Rechtsanwälte vereinen eine langjährige, insbesondere auch wissenschaftliche Beschäftigung mit der Arzt- und Krankenhaushaftung.
Unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung haftungsrechtlicher Mandate und unsere medizinische Expertise ermöglichen eine effektive und zielgerichtete Interessenwahrnehmung mit intensiver Kommunikation zwischen Mandant, Rechtsanwalt und Versicherungen.
Zahlreiche unserer Veröffentlichungen in Form von Buchbeiträgen, Kommentierungen sowie in Form von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten Aspekten des Arzthaftungsrechts und der Entwicklung in dieser spezifischen rechtlichen Materie, wie beispielsweise der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens und dem Patientenrechtegesetz.
Unsere Tätigkeiten umfassen die außergerichtliche Regulierung inklusive Verfahren vor den Kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sowie die Vertretung im Beweisverfahren, in Klage- und Berufungsverfahren; ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Hierunter fallen insbesondere:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Ärzte, Krankenhausträger und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen
- Übernahme/Begleitung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Durchführung solitärer Berufungsverfahren
- Risikomanagement im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen