Berufsrecht der Heilberufe
Mit der Entscheidung, einen freien Beruf im Gesundheitswesen auszuüben, geht zwingend eine Bindung an das Berufsrecht der Heilberufe einher.
Wir beraten Sie zu den Themen:
- Approbationsrecht
- Begleitung in Beschwerdeverfahren vor der Ärztekammer
- Berufsrechtliche Kooperationsformen
- Vertretung vor den Heilberufsgerichten
- Weiterbildungs-/Fortbildungsrecht
- Weiterbildungsbefugnis
- Zusammenarbeit mit Dritten
- Prüfung von Verstößen gegen die Berufsordnung, insbesondere Zuweisung gegen Entgelt
- Werberecht