Berufsrecht der Heilberufe

Mit der Entscheidung, einen freien Beruf im Gesundheitswesen auszuüben, geht zwingend eine Bindung an das Berufsrecht der Heilberufe einher.


Wir beraten Sie zu den Themen:

  • Approbationsrecht
  • Begleitung in Beschwerdeverfahren vor der Ärztekammer
  • Berufsrechtliche Kooperationsformen
  • Vertretung vor den Heilberufsgerichten
  • Weiterbildungs-/Fortbildungsrecht
  • Weiterbildungsbefugnis
  • Zusammenarbeit mit Dritten
  • Prüfung von Verstößen gegen die Berufsordnung, insbesondere Zuweisung gegen Entgelt
  • Werberecht