Heimrecht/Pflegerecht

Im Heim- und Pflegerecht decken wir folgende Beratungsleistungen ab:

  • Beratung bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung des Heimvertrages
  • Abwehr von Regressansprüchen der Krankenkasse z.B. in den Fällen des Sturzes/bei Dekubitus/bei Exsikkose
  • Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Bewohnern
  • Fragen der Dokumentation
  • Herausgabe der Pflegedokumentation/Pflegeplanung an den Bewohner, Angehörige oder die Krankenkassen
  • Beitreibung offen stehender Rechnungen