Integrierte Versorgung

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 auf den Weg gebracht soll die Integrierte Versorgung die verschiedenen Leistungssektoren durchbrechen und eine interdisziplinäre Behandlung des Patienten in den Mittelpunkt stellen. Wir beraten Sie bei der Umsetzung dieser Versorgungsform und bieten folgende Leistungen an:

  • Gestaltung von Verträgen zur Integrierten Versorgung
  • Fragen des Abschlusses und der Kündigung von Verträgen zur Integrierten Versorgung
  • Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen
  • Beitritt weiterer Leistungserbringer
  • Führen von Verhandlungen mit den Kostenträgern
  • Prüfung von vergaberechtlichen Ausschreibungspflichten