Kooperationen von Leistungserbringern

 

Kooperationen im Gesundheitswesen dienen der Vernetzung mit dem Ziel, für die beteiligten Leistungserbringer organisatorisch und unternehmerisch eine Optimierung herzustellen und dabei gleichzeitig die Patientenversorgung zu verbessern. Die Zahl und die Vielfältigkeit der Kooperationsformen im Gesundheitswesen steigen stetig. Wir beraten Sie insbesondere in den Bereichen:

  • Ärztehäuser
  • Apparategemeinschaften
  • Auflösungsvereinbarungen
  • Ausscheidensvereinbarungen
  • Beitrittsverträge
  • Berufsausübungsgemeinschaftsverträge
  • Facharztzentren
  • Gemeinschaftspraxen
  • Integrierte Versorgung
  • Job-Sharing
  • Kooperationsverträge
  • Laborgemeinschaften
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Mietverträge
  • Praxisgemeinschaftsverträge
  • Praxisgründung
  • Praxiskaufverträge
  • Praxisnachfolge
  • Praxisübernahme
  • Praxisverbünde
  • Teilgemeinschaftspraxis
  • Vertragsgestaltung (Arbeits-/ Angestelltenverträge)