Medizinische Versorgungszentren
Seit Aufnahme der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in den Kreis der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer im Jahr 2004 stehen wir unseren Mandanten in allen Fragen der Gründung, der Erweiterung und des Betriebs dieser mittlerweile im deutschen Gesundheitswesen etablierten Versorgungsform zur Verfügung. Kaum einen anderen Bereich hat der Gesetzgeber mit nahezu jedem Gesundheitsgesetz reformiert, so dass sich MVZ-Träger immer wieder auf neue rechtliche Vorgaben einstellen müssen.
Wir haben zahlreiche Medizinische Versorgungszentren insbesondere in Trägerschaft von Krankenhäusern gegründet und in der Folgezeit um weitere Vertragsarztsitze erweitert oder diese aus dem MVZ wieder herausgelöst. Unsere Beratungsleistungen umfassen z.B. die Analyse der Versorgungssituation, die Erstellung von Praxisbewertungen, die Gestaltung von MVZ-Gesellschaftsverträgen, Anstellungsverträgen und Kooperationsverträgen mit anderen Leistungserbringern. Wir begleiten das Zulassungsverfahren vor den Zulassungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigungen und erwirken Anstellungsgenehmigungen von Ärzten. Ebenso prüfen wir Honorarbescheide oder Regressforderungen und beraten Sie steueroptimiert bei der Wahl der Rechtsform oder bei der Integration von Gesellschaftern.
In all diesen Themenfeldern verfolgen wir einen lösungsorientierten Ansatz. Ihr Vorteil: Die Gesetzeshistorie und die Rechtsprechung zu Medizinischen Versorgungszentren sind uns ebenso vertraut wie die Spruchpraxis der Zulassungsgremien und die faktischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Gründung, der Zulassung und dem Betrieb Medizinischer Versorgungszentren.