Risikomanagement
Mit dem Patientenrechtegesetz wurde erstmals die Etablierung eines Risikomanagements bzw. von Fehlermeldesystemen ausdrücklich gefördert. Sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenhäusern soll die Erfassung und Analyse unerwünschter Ereignisse und Fehler unterstützt werden, die einen Schaden zur Folge hatten; auch sog. Beinahe-Fehler sollen erfasst und analysiert werden und dazu führen, dass notwendige Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Das Risikomanagement soll dabei über eine Erhöhung der Patientensicherheit hinaus (durch Verminderung der Risiken des Behandlungsprozesses) auch Haftungsrisiken und etwaig damit verbundene Kostenfolgen verringern; es stellt insofern eine Ergänzung zum ärztlichen Qualitätsmanagement dar und berücksichtigt neben medizinischen auch juristische und ökonomische Aspekte.
Im Umgang mit klinischen Risiken bedarf es daher für den Bereich des Risikomanagements einer systematischen und laufenden
- Risikoanalyse
- Risikobewertung
- Risikobewältigung
- Risikokontrolle
Neben der ärztlichen Medizinschadensforschung kann unter Einsatz der hiesigen juristischen Qualifikation eine Struktur-, Prozess- und Ergebnisanalyse vorgenommen werden, um unter Berücksichtigung der vorhandenen Risikostrukturen die Entwicklung von Fehler- bzw. Risikovermeidungsstrategien zu unterstützen und zu begleiten.