Wirtschaftlichkeitsprüfung

 

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung und des Vertragsarztrechts. Wir beraten insbesondere Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Krankenhausärzte, Hochschulambulanzen, Belegärzte und Zahnärzte in den Bereichen:

  • Abrechnungsprüfung
  • Sachlich-rechnerische Berichtigung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Honorarrückforderungen
  • Regressforderungen
  • Richtgrößenprüfung (Arzneimittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf)
  • Durchschnittswertprüfung
  • Stichprobenprüfung
  • Einzelfallprüfung
  • Sonstiger Schaden
  • Praxisbesonderheiten
  • Begleitung im Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien und im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten