Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung und des Vertragsarztrechts. Wir beraten insbesondere Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Krankenhausärzte, Hochschulambulanzen, Belegärzte und Zahnärzte in den Bereichen:
- Abrechnungsprüfung
- Sachlich-rechnerische Berichtigung
- Plausibilitätsprüfung
- Honorarrückforderungen
- Regressforderungen
- Richtgrößenprüfung (Arzneimittel, Heilmittel, Sprechstundenbedarf)
- Durchschnittswertprüfung
- Stichprobenprüfung
- Einzelfallprüfung
- Sonstiger Schaden
- Praxisbesonderheiten
- Begleitung im Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien und im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten