Zahnarzthaftungsrecht
Das Haftungsrecht für medizinische Leistungserbringer ist eine sensible Materie. Neben den möglichen persönlichen Folgen für Zahnärzte verlangen auch die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Haftpflichtversicherungen eine besondere Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit im Bereich der rechtsanwaltlichen Vertretung. Dabei ist bei der Zahnarzthaftung als Besonderheit zu beachten, dass im Falle eines Haftungsverfahrens neben den Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in der Regel auch die Rückzahlung der Rechnungen (für Zahnersatz) oder des Eigenanteils verlangt wird. Auch die Krankenkassen/privaten Krankenversicherer wenden sich, oft auf Initiative eines unzufriedenen Patienten, mit Regressansprüchen an den Zahnarzt.
Diese Rückforderungsansprüche unterfallen häufig allerdings nicht oder nur zum Teil dem Versicherungsschutz. Dieser in der Zahnarzthaftung „begrenzte“ Versicherungsschutz kann eine erhebliche finanzielle Belastung für den Zahnarzt bedeuten.
Die für Sie im Zahnarzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwälte verfügen über eine langjährige, insbesondere auch wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser Rechtsmaterie – zum Teil darüber hinaus über eine praktische zahnmedizinische Erfahrung als niedergelassene Zahnärztin.
Unsere umfassende Erfahrung in der Betreuung haftungsrechtlicher Mandate und unsere zahnmedizinische Expertise ermöglichen eine effektive und zielgerichtete Interessenwahrnehmung mit intensiver Kommunikation zwischen Mandant, Rechtsanwalt und Versicherungen.
Zahlreiche unserer Veröffentlichungen in Form von Buchbeiträgen, Kommentierungen sowie Aufsätzen und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten Aspekten des Haftungsrechts und der Entwicklung in dieser spezifischen rechtlichen Materie, wie beispielsweise der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens und dem Patientenrechtegesetz.
Unsere Tätigkeiten umfassen ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen die außergerichtliche Regulierung inklusive Verfahren vor den Kommissionen und Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern, Prothetikeinigungsausschüssen sowie die Vertretung im Beweisverfahren, in Klage- wie und Berufungsverfahren. Hierunter fallen insbesondere:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Zahnärzte
- Übernahme/Begleitung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Durchführung solitärer Berufungsverfahren