Zulassungsrecht


Zahlreiche Leistungserbringer bedürfen für ihre Niederlassung oder Tätigkeit im Gesundheitswesen einer Zulassung. Diese wird regelmäßig bedarfsabhängig erteilt. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere folgende Personen oder Träger folgender Einrichtungen, welche wir während eines Zulassungsverfahrens begleiten:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Ermächtigte Krankenhausärzte
  • Krankenhäuser
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Hochschulambulanzen
  • Psychiatrische Institutsambulanzen
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen