Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

 

beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.

 

Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:

 

Rödl GmbH

Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de

 

Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.

Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.

Kartellrecht im Gesundheitswesen


Im Kartellrecht haben wir besonderes know-how bei der Beratung von health-care-Unternehmen aufgebaut. Die Anzahl der Kooperationen und Fusionen im Gesundheitswesen ist den letzten Jahren stark angestiegen, so dass das Bundeskartellamt den Gesundheitsmarkt mittlerweile eingehend prüft. Unsere Kartellrechtsmandanten sind Leistungserbringer (überwiegend Krankenhausträger), Krankenkassen, pharmazeutische Unternehmen oder Medizinproduktehersteller. Vernetzungen jeglicher Art können je nach Marktstellung der beteiligten Unternehmen zu kartellrechtlich unzulässigen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs führen. Dies gilt es anhand des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu überprüfen. Hierzu sind neben einer kartellrechtlichen Kompetenz umfassende Kenntnisse zum Marktgeschehen unabdingbar.

Unsere Beratungsleistungen im Kartellrecht im Gesundheitswesen umfassen insbesondere:

  • Kartellrechtliche Analysen von Kooperationen und Fusionen anhand der Fallpraxis des Bundeskartellamts und der Rechtsprechung für die Märkte
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen
  • Pharma
  • Medizinprodukte
  • Durchführung von Fusionskontrollverfahren von der Prüfung der Anmeldepflicht eines Zusammenschlussvorhabens beim Bundeskartellamt über die Begleitung der Anmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens
  • Begleitung von Verfahren vor den Landeskartellbehörden
  • Kartellbußgeldverfahren
  • Prüfung marktbeherrschender und marktstarker Unternehmen
  • Bewertung von Einkaufsgemeinschaften im Gesundheitswesen
  • Bewertung horizontaler Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern
  • Bewertung vertikaler Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
  • Gerichtliche Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse des Bundeskartellamts
  • Anträge auf Ministererlaubnis gegen untersagte Zusammenschlüsse