Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

 

beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.

 

Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:

 

Rödl GmbH

Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de

 

Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.

Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.

Mietrecht für Ärzte und Träger von Gesundheitseinrichtungen

 

Die – auch finanzielle – Bedeutung eines Mietvertrages wird von Ärzten in der Regel unterschätzt. Während Gesellschaftsverträge bzw. Kooperationsverträge häufig vor Abschluss einem Rechtsanwalt zur Überprüfung übergeben werden, werden Mietverträge, die vom Vermieter vorgelegt werden, nicht selten unkritisch und ohne juristische Überprüfung unterzeichnet. Dabei sollte man bedenken, dass, wenn sich z.B. die monatliche Miete auf 2.000,00 € beläuft und der Mietvertrag eine erstmalige Laufzeit von fünf Jahren hat, eine finanzielle Verpflichtung in einer Größenordnung von 120.000,00 € eingegangen wird.

Nicht selten wird auch übersehen, dass Gewerbemietverträge – und dabei handelt es sich bei dem Mietvertrag zwischen einem Arzt und dem Vermieter – im Gegensatz zu Mietverträgen über Wohnraum in der Regel über einen festen Zeitraum abgeschlossen werden und außer in Ausnahmefällen nicht kündbar sind. Zahlreiche Gründe, so z.B. die Verlegung des Arztsitzes, familiäre Veränderungen oder der Zusammenschluss mit weiteren Ärzten können dazu führen, dass der Mietvertrag nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Dementsprechend sollten bei Abschluss des Mietvertrages neben zahlreichen anderen Kriterien, wie die Möglichkeit der Aufnahme weiterer Partner etc., auch die zukünftige Entwicklung einer Praxis im Auge behalten werden.

Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere die

Überprüfung des Mietvertrages für Arztpraxen/Apotheken/Zahnarztpraxen unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Laufzeit
  • Aufnahme weiterer Partner
  • Erweiterungsmöglichkeit
  • Klauseln zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Berufsunfähigkeit
  • Stellung eines Nachmieters
  • Konkurrenzschutzklauseln

Erstellung von Mietverträgen zwischen Krankenhäusern und Ärzten
Erstellung von Mietverträgen zwischen Apothekern und Ärzten