Steuerrecht


Im Steuerecht beraten wir vorwiegend Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Wirtschaftszweige,  insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Steuerrechtliche Bewertung von Kooperationen von Leistungserbringern
  • Gestaltende Konzeptberatung für steuerbegünstigte Körperschaften und gewerbliche Gesellschaftsformen
  • Fragen der Gemeinnützigkeit insbesondere für Krankenhausträger
  • Steuerrechtliche Begleitung der Gründung, Erweiterung und Abwicklung Medizinischer Versorgungszentren
  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen von Transaktionen im Gesundheitswesen