Steuerrecht
Im Steuerecht beraten wir vorwiegend Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Wirtschaftszweige, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Steuerrechtliche Bewertung von Kooperationen von Leistungserbringern
- Gestaltende Konzeptberatung für steuerbegünstigte Körperschaften und gewerbliche Gesellschaftsformen
- Fragen der Gemeinnützigkeit insbesondere für Krankenhausträger
- Steuerrechtliche Begleitung der Gründung, Erweiterung und Abwicklung Medizinischer Versorgungszentren
- Steuerrechtliche Beratung im Rahmen von Transaktionen im Gesundheitswesen