Ärzte
Wir beraten Ärzte in allen Bereichen, die mit der Ausübung des medizinischen Berufs im Zusammenhang stehen. Das Arztrecht ist nicht nur geprägt durch einschlägige Gesetze, Verordnungen, sondern auch durch Satzungen, Richtlinien und hierzu ergangener Rechtsprechung – mittlerweile in nahezu allen Gerichtszweigen. Daher zählen zu unseren Kompetenzen z.B. nicht nur die Beratung zur Arzthaftung und zu Fragen des Zulassungs- oder Berufsrechts, sondern auch die Ausgestaltung von Verträgen jeglicher Art. Hier können gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei der Auswahl der Form der Zusammenarbeit der Leistungserbringer untereinander genauso auftreten wie arbeits- oder vertragsarztrechtliche und andere sozialrechtliche Problemstellungen. Wenn Sie sich für die stationäre Versorgung der Patienten als Krankenhausarzt oder für die Niederlassung in eigener Praxis entscheiden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im gesamten Arztrecht zur Seite.