Psychotherapeuten
Wir beraten neben den ärztlichen auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in allen Bereichen, die mit der Ausübung ihres Berufs im Zusammenhang stehen. Die Rechte und Pflichten in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung richten sich im Grundsatz nach dem Recht für Vertragsärzte, so dass insofern unsere Ausführungen zur Branche „Ärzte“ entsprechend gelten. Darüber hinaus wissen wir um die Besonderheiten aus der Anwendung des Psychotherapeutengesetzes, der Bedarfsplanungsvorgaben, der einschlägigen Musterberufsordnung und den besonderen Vergütungsregelungen wie bspw. der Abrechnung im Delegations- bzw. Kostenerstattungsverfahren.