Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

 

beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.

 

Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:

 

Rödl GmbH

Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de

 

Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.

Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.

Europäisches Beihilferecht

 

Unsere Spezialisierung auf die Beratung im Krankenhauswesen umfasst auch Fragestellungen des Beihilferechts auf nationaler und europäischer Ebene. Nicht selten fließen gerade im kommunalen oder universitären Bereich erhebliche Finanzströme aus dem Haushalt den einzelnen Krankenhäusern zu. Wir entwickeln Betrauungsakte für kommunale Krankenhausträger und Hochschulkliniken, um eine beihilferechtskonforme Finanzierung zu gewährleisten. Dabei unterziehen wir die Finanzbeziehungen zwischen Träger und Einrichtung einer kritischen Analyse und formulieren gemeinwirtschaftliche Pflichten des Krankenhauses anhand der bisherigen beihilferechtlichen Vorgaben über die Altmark-Trans-Kriterien, das Monti-Paket bis hin zum sog. Almunia-Paket. Besondere Aufmerksamkeit erfordern bereits erfolgte Verlustausgleichszahlungen sowie die Frage, ob in der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistung ein steuerbarer Leistungsaustausch zu sehen ist, der eine Umsatzsteuerpflicht auslöst.