Europäisches Beihilferecht
Unsere Spezialisierung auf die Beratung im Krankenhauswesen umfasst auch Fragestellungen des Beihilferechts auf nationaler und europäischer Ebene. Nicht selten fließen gerade im kommunalen oder universitären Bereich erhebliche Finanzströme aus dem Haushalt den einzelnen Krankenhäusern zu. Wir entwickeln Betrauungsakte für kommunale Krankenhausträger und Hochschulkliniken, um eine beihilferechtskonforme Finanzierung zu gewährleisten. Dabei unterziehen wir die Finanzbeziehungen zwischen Träger und Einrichtung einer kritischen Analyse und formulieren gemeinwirtschaftliche Pflichten des Krankenhauses anhand der bisherigen beihilferechtlichen Vorgaben über die Altmark-Trans-Kriterien, das Monti-Paket bis hin zum sog. Almunia-Paket. Besondere Aufmerksamkeit erfordern bereits erfolgte Verlustausgleichszahlungen sowie die Frage, ob in der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistung ein steuerbarer Leistungsaustausch zu sehen ist, der eine Umsatzsteuerpflicht auslöst.