Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
beginnend mit dem 01. September 2023 werden wir unsere Tätigkeit in der bundesweit und international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl GmbH fortsetzen. Wir arbeiten wie gewohnt weiterhin in Dortmund und von dort aus auch bundesweit, und wir bleiben natürlich weiterhin in der Metropolregion Ruhr verwurzelt.
Die Adresse, unter der Sie uns ab sofort erreichen können, ist identisch mit der Ihnen bekannten Adresse und lautet nun:
Rödl GmbH
Brüderweg 9
44135 Dortmund
fon: +49 231 / 22 243 0
fax: +49 231 / 22 243 421
Internet: www.roedl.de
Bis auf weiteres können Sie uns auch noch unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten und E-Mail-Adressen erreichen.
Ihre
rehborn.rechtsanwälte GbR i.L.
Heiko Scharmann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Heiko Scharmann, LL.M.

Heiko Scharmann, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Zur Person
- geboren 1980 in Bochum
- Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Heine Universität Düsseldorf
- Referendariat am Landgericht Düsseldorf
- 2014 Zulassung zum Rechtsanwalt
- Masterstudiengang „Medizinrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Rechtsanwalt bei rehborn.rechtsanwälten (2014 bis 2016)
- Fachanwalt für Medizinrecht seit 2017
- Rechtsanwalt/Syndikusrechtsanwalt bei der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (2017 bis 2019)
- seit 2019 Rechtsanwalt bei rehborn.rechtsanwälten
Kompetenzen
- Krankenhausrecht
- Vergütung der Krankenhäuser (DRG und PePP)
- MDK-Verfahren und Strukturprüfungen
- Wahlleistungsrecht
- Budgetrecht der Krankenhäuser
- Kooperationen von Leistungserbringern
- Berufsrecht der Heilberufe
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Mitgliedschaften
• Deutscher AnwaltVerein e. V.
• Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Vorträge und Veröffentlichungen
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hält Herr Scharmann Vorträge und ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen.
- „Sachlich-rechnerische Richtigkeit – Ein von § 275 SGB V unabhängiges Prüfverfahren?“, GesR 2018
- Blutbank als Voraussetzung der Erbringung der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung, GesR 2019
Vorzimmer

Christine Radziej

Christine Radziej